9 - Exemplarisch Rechtslogik, Erste Schritte in Java, Triviale Prüfung von § 985 BGB mit Java [ID:28873]
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Ja, ich darf Sie begrüßen zur neunten Doppelstunde unserer Veranstaltung Künstliche Intelligenz und

Juristisches entscheiden von der juristischen Methodenlehre zur Computerwissenschaft Legal

Tech. Heute ist die neunte und damit letzte Doppelstunde vor den drei Gastreferenten,

die dann die kommenden Veranstaltungen Vorträge halten. Auf die darf ich ganz besonders hinweisen.

Und letztes Mal haben wir die einfachen Erläuterungen der Grundlagen der Logik

versucht zu geben, um ein Gefühl dafür zu geben, was ist Aussagenlogik, was ist Prädikatenlogik,

erster Stufe und so weiter. Was kann die Logik und was ist nicht die Funktion der Logik. Wir

haben dann die Grenzen der Logik am Schluss noch behandelt und werden heute exemplarisch ein

bisschen etwas zur Rechtslogik sagen und dann insbesondere erste Schritte zur Programmierung

in Java vorführen und auch eine triviale automatisierte Prüfung eines Anspruchs nach

985 BGB mit Java vorführen. Und dazu habe ich meinen Sohn Aurelius, der ist hier schon dabei,

als angehende Informatiker eingeladen, denn jeder angehende Informatiker kann mit Sicherheit besser

die ersten Schritte zur Programmierung in Java für Juristen erklären als jeder Jurist. Okay,

ja dann die Gastreferenten. Das nächste Mal Martin Kurze, Rechtsanwalt der Siemens AG,

Legal Tech Tools auf dem Weg in den Berufsalltag der Rechtsabteilung. Dann Hubertus Rust vom Bayerischen

Landesamt für Steuern wie SZS und Diana Steuersünder jagen Legal Tech in der Bayerischen

Finanzverwaltung. Und dann Dr. Tobias Wagner, auch Rechtsanwalt, Kollege von der Dativ EG,

Legal Tech zwischen Hype und Mehrwert, eine Marktzicht durch die Dativ Brille. Möchte ich jetzt schon

darauf hinweisen, am Schluss der Veranstaltung darf ich nochmal darauf hinweisen. Neunte Doppelstunde.

Es ging um Logik und ich möchte hier nochmal zusammenfassen, was wir in der achten Stunde

gemacht haben, um sozusagen die Brücke zu schlagen, jetzt dann zur Rechtslogik, die wir uns dann im

folgenden anschauen wollen. Und dieses Bild soll nochmal verdeutlichen, dass wir verschiedene

Disziplinen haben und wir versuchen mit Logik, mit moderner Logik sozusagen, mit Hieroglyphen,

ja mit einer formalen Sprache die Erkenntnisse dieser Disziplinen auszudrücken und eben durch

diese formale Sprache der modernen Logik die widerspruchsfreie Struktur von Aussagen,

von Variablen, von Prädikaten und so weiter sicherzustellen. Also wenn jemand einen Apfel

fallen lässt, dann fällt dieser zu Boden. Eine Wenn-Dann-Operation, das ist sozusagen ein Beispiel

aus der Physik. Dann wenn jemand zu schnell fährt, dann muss er ein Bußgeld bezahlen. Ja,

das wäre ein Beispiel einer Wenn-Dann-Logik aus der Juristerei, aus der Rechtswissenschaft. Wenn

eine Zahl ohne Rest durch zwei teilbar ist, dann ist es eine gerade Zahl. Das wäre sozusagen eine

Wenn-Dann Aussage zum Begriff der Mathematik, also für die Mathematik. Es geht um die gerade Zahl,

der Begriff der geraden Zahl. Und natürlich auch noch das letzte Beispiel, wenn in einem

Urteil das Wort Herr steht, dann anonymisiere, mache unkenntlich das erste Wort rechts von

diesem Wort Herr. Das wäre jetzt ein Beispiel, das ich Ihnen vorgeführt habe aus der Corpus

Linguistik. Und wir verknüpfen auch hier die Struktur mit einer Wenn-Dann-Logik. Und das soll

Ihnen eben zeigen, dass wir mit der Logik, die die Funktion hat, die widerspruchsfreie Struktur

zwischen x und y sicherzustellen, trotzdem x und y mit allen möglichen Dingen assoziieren, verbinden,

kombinieren können aus verschiedenen Disziplinen. Einmal verbinden wir mit x und y Begriffe der

Mathematik, der Begriff der geraden Zahl. Dann verbinden wir damit den Begriff eines juristischen

Sylogismus aus der Rechtswissenschaft und eben sozusagen den Begriff des Bußgeldes. Da wäre

jetzt y wäre das Bußgeld und x wäre eben sozusagen der Tatbestand, wenn jemand zu schnell fährt.

In der Physik verbinden wir sozusagen kausale Zusammenhänge von Phänomenen der Realität mit

x und y. Also wir können nicht mit der Logik sicherstellen, dass die Verbindung zwischen dem

Begriff oder dem Phänomen oder sozusagen dem wissenschaftlichen Konzept mit x oder y, also mit

der Logik zwingend ist. Diese Verbindung kann man nie zwingend herstellen. Aber die Verbindung

zwischen x und y als Struktur, zum Beispiel mit dem Konditionaloperator, das kann man natürlich

mit der Logik schon sozusagen bearbeiten und sicherstellen, dass eben hier keine Fehler

passieren, keine Widersprüche entstehen. Also die Logik ist sozusagen die Sicherstellung einer

Struktur. Was ich strukturiere ist wieder eine andere Frage. Das kann eben physikgerecht,

Mathematik, Informatik oder sonst was sein. Dieses Bild ist noch ein bisschen komplizierter. Wenn

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

02:03:27 Min

Aufnahmedatum

2021-01-26

Hochgeladen am

2021-01-27 03:48:43

Sprache

de-DE

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